
| Allgemeine Beratung zu übertragbaren Krankheiten |

| Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz bei Tätigkeiten im Lebensmittelbereich |

| Impfberatung (Allgemein, Reiseimpfungen, Impfstatistik) |

| Tuberkuloseüberwachung |

| Anonyme Aidsberatung und HIV-Tests |

| Läuse-Informationen |

| Zeckeninformationen |

| Noroviren
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| Allgemeine Beratung zu übertragbaren Krankheiten
Der Öffentliche Gesundheitsdienst erteilt Ihnen allgemeine Auskünfte zu bestimmten Infektionskrankheiten, z. B.: Wie sollte man sich im Ernstfall verhalten? Wie sind die Übertragungswege? Wie groß ist die Ansteckungsgefahr?
Weitere Auskünfte unter Tel.-Nr. 0731/7040-702 oder -704.
Informationen hierzu finden Sie auch auf den Internet-Seiten des Robert-Koch-Instituts.
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| Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz bei Tätigkeiten im Lebensmittelbereich
Personen, die gewerbsmäßig leicht verderbliche Lebensmittel herstellen, behandeln oder in Verkehr bringen oder in Küchen von Gaststätten, Restaurants, Kantinen, Cafés oder sonstigen Einrichtungen mit und zur Gemeinschaftsverpflegung tätig sind, benötigen vor erstmaliger Ausübung dieser Tätigkeiten eine Bescheinigung gem. § 43 Abs. 1 des Infektionsschutzgesetz durch ihr Gesundheitsamt. Die Bescheinigung ist mit einer schriftlichen und mündlichen Belehrung verbunden (Dauer ca. 45 Min.). Terminabsprache unter Tel.-Nr. 0731/7040-705 oder -703 Gebühren: 14,00 Euro für Sammelbelehrung (bis 15 Personen) 28,00 Euro für Einzelbelehrung
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| Impfberatung (Allgemein, Reiseimpfungen, Impfstatistik)
Der Öffentliche Gesundheitsdienst erteilt Ihnen Auskünfte rund um das Thema „Impfen“, führt jedoch keine Routineimpfungen (z. B. Masern – Mumps – Röteln, usw.) durch. Informationen über geplante „Impf-Aktionen“ sind in der Rubrik „Aktuelles“ zu finden.
Zu den Vorbereitungen einer Auslandsreise gehören Reiseimpfungen. Der Öffentliche Gesundheitsdienst berät Sie gerne, welche Impfungen notwendig und sinnvoll sind und wie die Reiseapotheke ausgestattet sein soll.
Weitere Informationen unter Tel.-Nr. 0731/7040-702 oder -704.
Hier gelangen Sie zur Impfstatistik.
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| Tuberkuloseüberwachung
Bei Kontakt zu einer an Tuberkulose erkrankten Person ist nach dem IfSG eine Blutuntersuchung (Quantiferon-Test) oder eine Röntgen-Aufnahme der Lunge erforderlich.
Die Blutuntersuchung wird 8 Wochen nach dem letzten Kontakt im Landratsamt Neu-Ulm, Öffentlicher Gesundheitsdienst, durchgeführt. Die Röntgen-Thorax-Untersuchung wird bei einem erhöhtem Risiko einer Tuberkulose-Infektion oder ggf. bei Personen > 50 Jahren vorgenommen. Diese Untersuchungen sind kostenlos!
Weitere Auskünfte erhalten Sie vom Tuberkulosedienst Tel. 0731/7040-707 (Frau Häge) und 0731/7040-703 (Frau Feldengut).
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| Anonyme Aidsberatung und HIV-Tests
Kostenlos und anonym können durch den Öffentlichen Gesundheitsdienst HIV-Tests vorgenommen werden. Die Ergebnisse liegen nach ca. 7 – 10 Tagen vor und sind persönlich abzuholen. Schriftliche oder telefonische Angaben zum Testergebnis werden nicht gemacht. Ungefähr 12 Wochen nach einer Infektion ist diese in ca. 95% nachweisbar.
Weitere Informationen zum HIV-Test können Sie diesem Flyer entnehmen.
Sie erhalten Beratung und Informationen rund um das Thema Aids und sexuell übertragbare Krankheiten unter Tel.-Nr. 0731/7040-714.
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| Läuse-Informationen
Hier können Sie ein Informationsblatt zum Thema Kopfläuse herunterladen.
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Hier erhalten Sie weitere Informationen zum Thema Kopfläuse. Behandlungsschema für Kopfläuse.
Hier finden Sie weitere Ausführungen zum Kopflausbefall.
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| Zecken-Informationen
Hier erhalten Sie ausführliche Informationen zu Zecken und mögliche Folgeerkrankungen.
Weitere Informationen im Internet über Zecken: |

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| Noroviren
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| Hier können Sie Informationen zu Noroviren abrufen.

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