Im Auftrag der entsprechenden Behörde werden u. a. Gutachten zur gesundheitlichen Eignung bei Einstellungen, Deputatsermäßigungen, Ruhestandsversetzungen, Dienstunfällen, gerichtsärztlichen Fragen erstellt.
Gemäß den Beihilfevorschriften werden Gutachten z. B. für Kurmaßnahmen oder Beurteilungen für Therapiemaßnahmen in besonderen Fällen angefertigt.